
Bad, Dusche & Wanne
Fliesen, Duschen und Badewannen nachträglich behandeln – ohne Austausch der vorhandenen Fläche.
Anti-Rutsch-Service · deutschlandweit
Badezimmer nachträglich rutschfest machen – mit AntiSlide. Auch für Treppen, Eingänge und Terrassen.
Bei Pflegegrad 1–5 ist eine vollständige Kostenübernahme möglich. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Für Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen.

Förderung durch die Pflegekasse möglich
Bis zu 4.180 € ZuschussAb Pflegegrad 1. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall über die Bewilligung.Mehr Halt im Alltag
Wir prüfen, welche Anti-Rutsch-Lösung zu Ihrem Untergrund und Ihrer persönlichen Situation passt.

Fliesen, Duschen und Badewannen nachträglich behandeln – ohne Austausch der vorhandenen Fläche.

Mehr Rutschhemmung auf Stufen. Die passende Behandlung oder Beschichtung richtet sich nach dem Material.

Auch draußen mehr Halt auf allen Flächen, die im Alltag genutzt werden – besonders bei Nässe.
Die Förderfähigkeit hängt vom individuellen Pflegebedarf ab. Nicht jede Fläche oder Außenmaßnahme wird automatisch bezuschusst.
Von der Anfrage bis zur Ausführung
Sie möchten Ihr Zuhause sicherer machen, wissen aber nicht, wie Sie den Zuschuss beantragen? Wir begleiten Sie und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung für Sie.
Unterstützung anfragenSie beschreiben die Fläche. Wir beraten Sie zur Eignung und erstellen einen Kostenvoranschlag.
Wir unterstützen bei Begründung, Unterlagen und Kommunikation mit der Pflegekasse. Diese entscheidet über den Antrag.
Nach geklärter Finanzierung stimmen wir den Termin ab und führen die passende Anti-Rutsch-Maßnahme fachgerecht aus.
Der erste Schritt ist ganz einfach
Ob für Sie selbst oder für einen Angehörigen: Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns bei Ihnen.
Gut zu wissen
Bei Pflegegrad 1–5 kann die Pflegekasse geeignete wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme fördern. Eine vollständige Übernahme ist möglich, wenn die bewilligte Förderung die Kosten deckt. Bereits genutzte Fördermittel können den verfügbaren Betrag beeinflussen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Wir empfehlen den Zuschuss vor der Ausführung zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie und übernehmen die vollständige Beantragung bei der Pflegekasse mit allen benötigten Unterlagen. Damit die Finanzierung geklärt ist, planen wir die geförderte Ausführung erst nach der Bewilligung.
Bei Fliesen und allen weiteren mineralischen Oberflächen kann die Rutschhemmung durch eine nachträgliche Behandlung erhöht werden. Ein Fliesenaustausch ist dafür nicht erforderlich. Wir prüfen die Eignung; je nach Oberfläche können geringe optische Veränderungen wie ein leichter Glanzverlust auftreten.
Ja. Je nach Untergrund kommen unterschiedliche Behandlungen oder Beschichtungen infrage. Welche Lösung geeignet ist und ob eine Pflegekassenförderung möglich ist, klären wir für Ihr konkretes Vorhaben.
Ja. Sie können sich als Angehöriger oder Angehörige bei uns melden. Für eine spätere Vertretung bei der Antragstellung kann eine entsprechende Vollmacht erforderlich sein.
Wir helfen Ihnen, die passende Anti-Rutsch-Lösung zu finden.