Kostenübernahme durch Pflegekasse

Förderung durch Pflegekasse

Zuschuss für Antirutsch bei Pflegegrad

Anti-Rutsch-System: Für mehr Sicherheit auf Böden und in Duschräumen

Glatte und rutschige Fußböden sowie Duschbereiche können ein erhebliches Sturzrisiko darstellen – unabhängig vom Alter. Ein Sturz betrifft die ganze Familie, da Verletzungen oft Pflege und längere Betreuung erfordern. Um solche Unfälle zu vermeiden, bietet eine professionelle, unsichtbare Nachrüstung mit einer Anti-Rutsch-Beschichtung eine effektive Lösung.

Was ist ein Anti-Rutsch-System?

Der Antirutschbelag ist ein spezielles Gleitschutzprodukt, das das Ausrutschen auf glatten Oberflächen deutlich reduziert. Unser Fachbetrieb trägt diese transparente Rutschhemmung auf Böden, Treppen, Duschtassen oder Badewannen auf. Das Ergebnis ist eine unsichtbare, langlebige Rutschfestigkeit, die in Badezimmern, Küchen, Treppenhäusern und im ganzen Haus für mehr Sicherheit sorgt.

Einsatzorte für Anti-Rutsch-Beschichtungen:

  • Badezimmer: Besonders bei nassen Fliesen, Badewannen und Duschtassen ist Rutschfestigkeit essenziell.
  • Treppen: Rutschfeste Treppen minimieren das Risiko von Stürzen.
  • Wohnräume: Auch in Fluren, Küchen oder anderen glatten Böden kann die Antirutsch-Beschichtung für mehr Sicherheit sorgen.

Warum ist das wichtig?

Jeder zehnte Sturz endet mit einem Knochenbruch. Mit einer nachträglichen Anti-Rutsch-Beschichtung können Sie solchen Unfällen vorbeugen. Das Beste: Die transparente Beschichtung ist kaum sichtbar und beeinträchtigt die Optik Ihrer Böden nicht.

Wo kann die Anti-Rutsch-Technik angewendet werden?

  • Duschen: Egal ob Kunststoff- oder Email-Dusche – die Beschichtung sorgt für sicheren Stand.
  • Badewannen: Besonders beim Ein- und Aussteigen ist Rutschhemmung unverzichtbar.
  • Bodenbeläge: Hochglanzfliesen, Holz, Stein, Kunststoff oder Glas – überall dort, wo Glätte besteht, kann die Beschichtung angewendet werden.
  • Treppen und Eingänge: Rutschfeste Treppen und Eingangsbereiche helfen, Stürze zu vermeiden.

Förderung durch die Pflegekasse (deutschlandweit):

Für Menschen mit Pflegebedarf ist die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds besonders wichtig. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen, um Maßnahmen wie rutschhemmende Beschichtungen an Fußböden, Treppen, Eingängen oder Bädern zu finanzieren.

Wir führen unsere Dienstleistung im Rahmen der Wohnraumanpassung deutschlandweit zu Festpreisen aus.

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Zuschuss zur Wohnraumanpassung bei Pflegegrad

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme unserer AntiSlide Anti-Rutsch-Behandlung und Anti-Rutsch-Beschichtung im Rahmen der Wohnraumanpassung laut § 40 SGB XI stellen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden seit dem 01.01.2013 ohne Berücksichtigung eines Eigenanteils des Pflegebedürftigen bis zu einer Höhe von € 4180,00 je Maßnahme bezuschusst. Hierbei gibt es keinen Unterschied, in welchem Pflegegrad Sie eingestuft sind.

Der Zuschuss wird pro Maßnahme und pro Person gewährt:

  • Pro Maßnahme: Eine Maßnahme umfasst alle zum gleichen Zeitpunkt beantragten Maßnahmen, die dem Gesundheitszustand entsprechen. Falls sich der Zustand deutlich verändert und eine neue Maßnahmen notwendig wird, kann ein erneuter Zuschuss beantragt werden.

  • Pro Person: Leben 2 Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können bis zu 8.360 Euro Zuschuss pro Maßnahme beantragt werden. In einer WG mit 4 Personen sind somit bis zu 16.720 Euro Zuschuss pro Maßnahme möglich.

Quelle/Gesetzestext: bundesgesundheitsministerium.de und § 40 Abs. 4 SGB XI


Um den Zuschuss über die notwendige Anti-Rutsch-Maßnahme zu beantragen, benötigt Ihre Pflegekasse einen entsprechenden Antrag und ein Angebot / Kostenvoranschlag.

Ein Antragsformular erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung. In der Regel, stellt Ihre Pflegeversicherung dieses Formular als Download bereit.

Senden Sie den Pflegekassenantrag idealerweise zusammen mit unserem Angebot / Kostenvoranschlag an Ihre Pflegeversicherung. Mit einer Rückmeldung können Sie nach einer Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Wochen rechnen.

Antwortfrist der Pflegekasse

Die Pflegekasse hat nach Antragseingang 3 Wochen Zeit über Ihren Antrag zu entscheiden und Sie darüber zu informieren. In Fällen, in denen eine Pflegefachkraft oder der medizinische Dienst beteiligt wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen.
Können die Fristen nicht eingehalten werden, muss die Pflegekasse Ihnen dies unter Darlegung der Gründe schriftlich mitteilen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung und damit der Zuschuss als genehmigt.

Quelle/Gesetzestext: § 40 Abs. 7 SGB XI


Bei weiteren Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

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