Kostenübernahme Pflegekasse für Antirutsch-Maßnahmen | AntiSlide

Förderung durch Pflegekasse

Kostenübernahme durch die Pflegekasse für Antirutsch-Maßnahmen

Stürze im eigenen Wohnumfeld zählen zu den häufigsten Unfallursachen – insbesondere bei älteren Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Um dieses Risiko zu reduzieren, fördert die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Dazu gehören auch Antirutsch-Maßnahmen, mit denen rutschgefährdete Bereiche dauerhaft sicherer gemacht werden können.

Bereits ab Pflegegrad 1 ist eine vollständige Kostenübernahme oder Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen im Wohnraum, die dazu beitragen,

  • die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten

  • das Sturzrisiko zu reduzieren

  • die Pflege zu Hause zu erleichtern

  • die Sicherheit im Wohnbereich nachhaltig zu erhöhen

Antirutsch-Systeme gelten als solche Maßnahmen, da sie nachweislich zur Sturzprävention beitragen und Unfallrisiken deutlich senken.

Welche Antirutsch-Maßnahmen können gefördert werden?

Die Pflegekasse kann Zuschüsse unter anderem für folgende Maßnahmen bewilligen:

✅ rutschhemmende Sicherung von Nassbereichen

✅ Antirutsch-Lösungen im Badezimmer oder in der Dusche

✅ Sicherung von Treppen, Übergängen oder Eingangsbereichen

✅ Maßnahmen zur allgemeinen Sturzprävention im Wohnraum

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

 

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse von bis zu:

4.180 € pro Person und pro Maßnahme

gewähren.

  • Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen

  • In vielen Fällen ist eine vollständige Kostenübernahme möglich

  • Die Entscheidung erfolgt immer einzelfallbezogen

Wer kann eine Kostenübernahme beantragen?

Ein Antrag bei der Pflegekasse ist möglich, wenn:

✅ ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt

✅ die Maßnahme der Verbesserung des Wohnumfeldes dient

✅ die Sicherheit oder Selbstständigkeit erhöht wird

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

So läuft die Antragstellung bei der Pflegekasse ab

Der klassische Ablauf sieht wie folgt aus:

1️⃣ Beratung und Planung der Maßnahme

2️⃣ Erstellung eines Kostenvoranschlags

3️⃣ Antragstellung bei der Pflegekasse

4️⃣ Prüfung durch die Pflegekasse

5️⃣ Genehmigung des Zuschusses

6️⃣ Umsetzung der Maßnahme

Auf Wunsch übernehmen wir jeden einzelnen Schritt für Sie.

Wie lange darf die Pflegekasse für die Entscheidung brauchen?

Nach Eingang Ihres Antrags hat die Pflegekasse gesetzlich festgelegte Fristen, innerhalb derer sie über Ihren Antrag entscheiden muss.

  • 3 Wochen, wenn keine zusätzliche Begutachtung erforderlich ist

  • 5 Wochen, wenn eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst eingebunden wird

Kann die Pflegekasse diese Fristen nicht einhalten, ist sie verpflichtet, Sie schriftlich und unter Angabe von Gründen darüber zu informieren.

Wichtiger Hinweis:

Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung der Pflegekasse und wird kein nachvollziehbarer Grund genannt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Der Zuschuss muss dann gewährt werden.

Diese sogenannte Genehmigungsfiktion ist gesetzlich geregelt.

Rechtliche Grundlage

Die Regelung basiert auf
§ 40 Abs. 7 SGB XI

Komplette Antragstellung – wir übernehmen das für Sie

Die Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse ist für viele Betroffene und Angehörige mit Unsicherheit und bürokratischem Aufwand verbunden.
Genau hier unterstützen wir Sie umfassend.

Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Beantragung bei der Pflegekasse für Sie.

Das bedeutet für Sie:

❌ keine komplizierten Formulare

❌ keine Unsicherheit bei der Begründung

❌ keine Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen

Unsere Leistungen im Rahmen der Antragstellung

Wir kümmern uns für Sie um:

✅ die fachliche Begründung der Antirutsch-Maßnahme als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

✅ die Erstellung eines prüffähigen Kostenvoranschlags

✅ die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen

✅ die Kommunikation mit der Pflegekasse

✅ Rückfragen oder Ergänzungswünsche der Pflegekasse

Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich begleiteten Anträgen erhöhen sich die Chancen auf eine schnelle Genehmigung und maximale Kostenübernahme deutlich.

Warum Pflegekassen Antirutsch-Maßnahmen fördern

Pflegekassen unterstützen Antirutsch-Maßnahmen, weil sie:

✔️ Stürze und Verletzungen vermeiden

✔️ Krankenhaus- und Pflegekosten reduzieren

✔️ ein längeres, selbstständiges Wohnen ermöglichen

✔️ präventiv wirken und Folgekosten senken

Antirutsch-Systeme zählen damit zu den effektivsten Maßnahmen zur Sturzprävention im Wohnumfeld.

Fachgerechte Ausführung & Nachweis

Für eine reibungslose Kostenübernahme empfiehlt sich:

✅ eine fachgerechte Umsetzung

✅ eine klare Dokumentation der Maßnahme

✅ ein aussagekräftiger Kostenvoranschlag

Bei Ausführung durch unseren Fachbetrieb erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Pflegekasse.

Für wen ist die Förderung besonders relevant?

✔️ Menschen mit Pflegegrad

✔️ Angehörige pflegebedürftiger Personen

✔️ Bauherren mit altersgerechter Planung

✔️ Vermieter mit barrierearmen Wohnkonzepten

Unverbindliche Beratung & Unterstützung

Gerne prüfen wir gemeinsam:

1️⃣ ob eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich ist

2️⃣ welche Antirutsch-Maßnahme sinnvoll ist

3️⃣ wie hoch der mögliche Zuschuss ausfallen kann

Anschließend übernehmen wir – wenn gewünscht – die komplette Antragstellung bis zur Genehmigung.

Sicherheit fördern lassen – mit Unterstützung Ihrer Pflegekasse

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