Anti-Rutsch-Systeme für alle Oberflächen
Genormte Messverfahren nach DIN
Mittlerer Gesamtakzeptanzwinkel
|
Klasse der Rutschhemmung (R-Gruppe)
|
6° bis 10° |
R 9 |
über 10° bis 19° |
R 10 |
über 19° bis 27° |
R 11 |
über 27° bis 35° |
R 12 |
über 35° |
R 13 |
Mittlerer Gesamtakzeptanzwinkel
|
Klasse der Rutschhemmung (A, B, C)
|
Mindestens 12° | A |
Mindestens 18° | B |
Mindestens 24° | C |
Nullmessung: | Messung eines Bodens im Neuzustand |
Betriebsmessung: | Messung eines Bodens im Ist-Zustand mit den im Betrieb auftretenden Gleitmitteln und einem Gleiter mit dem typischen Sohlenmaterial |
Kontrollmessung: |
Messung eines Bodens im Gebrauchtzustand bei vorhandenen Vergleichsmessungen
|
Es gibt in der Norm keine Bewertung der Messwerte. Diese sind der Information 208-041 der DGUV zu entnehmen.
ASR A1.5/1,2
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden (Bundesrecht)
DGUV Regeln und Informationen
DGUV Regel 108-003 (bisher BGR 181)
Der Anwendungsbereich dieser BG-Regel beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, wo also ein Risiko des Ausrutschens zu vermuten ist.
Der mit dem Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) ermittelte Gesamtmittelwert der Neigungswinkel ist für die Einordnung eines Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen. Die jeweils angegebene Bewertungsgruppe stellt einen Richtwert dar, von dem im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen oder der zu erwartenden betrieblichen Verhältnisse abgewichen werden kann.
Die Arbeitsräume und -bereiche, in denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Geh-Ebene erforderlich ist, sind durch ein "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.
Die in der nachstehenden Tabelle vorgenommene Zuordnung von Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen zu Bewertungsgruppen erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht aufgeführte Arbeitsräume und Arbeitsbereiche sind, entsprechend der in ihnen zu erwartenden Rutschgefahr (z.B. je nach Häufigkeit, Menge und Art der auftretenden gleitfördernden Stoffe), in Analogie zur Tabelle einer Bewertungsgruppe zuzuordnen.
Die Messergebnisse der Prüfmethode zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebszustand nach E DIN 51131 (Gleitreibungskoeffizient) können nicht direkt mit den Messergebnissen der Prüfung nach DIN 51130 (Neigungswinkel auf der Schiefen Ebene) verglichen werden. Der Gleitreibungskoeffizient kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R-Gruppe herangezogen werden.
Nr. |
Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege |
Bewertungs-gruppe der
Rutschgefahr (R-Gruppe)
|
Verdrängungsraum mit Kennzahl für das
Mindestvolumen
|
0 |
Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche*) |
||
0.1 |
Eingangsbereiche, innen**) |
R 9 |
|
0.2 |
Eingangsbereiche, außen |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
0.3 |
Treppen, innen***) |
R 9 |
|
0.4 |
Außentreppen |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
0.5 |
Sanitärräume (z.B. Toiletten, Umkleide- und Waschräume) |
R10 |
|
Pausenräume (z.B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) |
R 9 |
||
Sanitätsräume |
R9 |
||
1 |
Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl |
||
1.1 |
Fettschmelzen |
R 13 |
V 6 |
1.2 |
Speiseölraffinerie |
R 13 |
V 4 |
1.3 |
Herstellung und Verpackung von Margarine |
R 12 |
|
1.4 |
Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl |
R 12 |
|
2 |
Milchbe- und Verarbeitung, Käseherstellung |
||
2.1 |
Frischmilchverarbeitung einschließlich Butterei |
R 12 |
|
2.2 |
Käsefertigung, -lagerung und Verpackung |
R 11 |
|
2.3 |
Speiseeisfabrikation |
R 12 |
|
3 |
Schokoladen- und Süßwarenherstellung |
||
3.1 |
Zuckerkocherei |
R 12 |
|
3.2 |
Kakaoherstellung |
R 12 |
|
3.3 |
Rohmassenherstellung |
R 11 |
|
3.4 |
Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation |
R 11 |
|
4 |
Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung) |
||
4.1 |
Teigbereitung |
R 11 |
|
4.2 |
Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen verarbeitet werden |
R 12 |
|
4.3 |
Spülräume |
R 12 |
V 4 |
5 |
Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung |
||
5.1 |
Schlachthaus |
R 13 |
V 10 |
5.2 |
Kuttlerraum, Darmschleimerei |
R 13 |
V 10 |
5.3 |
Fleischzerlegung |
R 13 |
V 8 |
5.4 |
Wurstküche |
R 13 |
V 8 |
5.5 |
Kochwurstabteilung |
R 13 |
V 8 |
5.6 |
Rohwurstabteilung |
R 13 |
V 6 |
5.7 |
Wursttrockenraum |
R 12 |
|
5.8 |
Darmlager |
R 12 |
|
5.9 |
Pökelei, Räucherei |
R 12 |
|
5.10 |
Geflügelverarbeitung |
R 12 |
V 6 |
5.11 |
Aufschnitt- und Verpackungsabteilung |
R 12 |
|
5.12 |
Handwerksbetrieb mit Verkauf |
R 12 |
V 8 ****) |
6 |
Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung |
||
6.1 |
Be- und Verarbeitung von Fisch |
R 13 |
V 10 |
6.2 |
Feinkostherstellung |
R 13 |
V 6 |
6.3 |
Mayonnaiseherstellung |
R 13 |
V 4 |
7 |
Gemüsebe- und -verarbeitung |
||
7.1 |
Sauerkrautherstellung |
R 13 |
V 6 |
7.2 |
Gemüsekonservenherstellung |
R 13 |
V 6 |
7.3 |
Sterilisierräume |
R 11 |
|
7.4 |
Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung vorbereitet wird |
R 12 |
V 4 |
8 |
Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt) |
||
8.1 |
Lagerkeller, Gärkeller |
R 10 |
|
8.2 |
Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung |
R 11 |
|
9 |
Küchen, Speiseräume |
||
9.1 |
Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen) |
||
9.1.1 |
bis 100 Gedecke je Tag |
R 11 |
V 4 |
9.1.2 |
über 100 Gedecke je Tag |
R 12 |
V 4 |
9.2 |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertagesstätten, Sanatorien |
R 11 |
|
9.3 |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken |
R 12 |
|
9.4 |
Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, Fernküchen |
R 12 |
V 4 |
9.5 |
Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe) |
R 12 |
V 4 |
9.6 |
Auftau- und Anwärmküchen |
R10 |
|
9.7 |
Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels-Garni, Stationsküchen |
R10 |
|
9.8 |
Spülräume |
||
9.8.1 |
Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 |
R 12 |
V 4 |
9.8.2 |
Spülräume zu 9.2 |
R 11 |
|
9.8.3 |
Spülräume zu 9.3 |
R 12 |
|
9.9 |
Speiseräume, Gasträume, Kantinen einschließlich Bedienungs- und Serviergängen |
R 9 |
|
10 |
Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser |
||
10.1 |
für unverpackte Ware |
R 12 |
|
10.2 |
für verpackte Ware |
R 11 |
|
11 |
Verkaufsstellen, Verkaufsräume |
||
11.1 |
Warenannahme Fleisch |
||
11.1.1 |
für unverpackte Ware |
R 11 |
|
11.1.2 |
für verpackte Ware |
R 10 |
|
11.2 |
Warenannahme Fisch |
R 11 |
|
11.3 |
Bedienungsgang für Fleisch und Wurst |
||
11.3.1 |
für unverpackte Ware |
R 11 |
|
11.3.2 |
für verpackte Ware |
R 10 |
|
11.4 |
Bedienungsgänge für Brot und Backwaren, unverpackte Ware |
R 10 |
|
11.5 |
Bedienungsgänge für Molkerei- und Feinkosterzeugnisse, unverpackte Ware |
R 10 |
|
11.6 |
Bedienungsgang für Fisch |
||
11.6.1 |
für unverpackte Ware |
R 12 |
|
11.6.2 |
für verpackte Ware |
R 11 |
|
11.7 |
Bedienungsgänge, ausgenommen Nr. 11.3 bis 11.6 |
R 9 |
|
11.8 |
Fleischvorbereitungsraum |
||
11.8.1 |
zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 |
R 12 |
V 8 |
11.8.2 |
zur Fleischverarbeitung, ausgenommen Nr. 5 |
R 11 |
|
11.9 |
Blumenbinderäume und -bereiche |
R 11 |
|
11.10 |
Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen |
||
11.10.1 |
zum Herstellen von Backwaren |
R 11 |
|
11.10.2 |
zum Aufbacken vorgefertigter Backwaren |
R 10 |
|
11.11 |
Verkaufsbereiche mit ortsfesten Fritteusen oder ortsfesten Grillanlagen |
R 12 |
V 4 |
11.12 |
Verkaufsräume, Kundenräume |
R 9 |
|
11.13 |
Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf |
R 10 |
|
11.14 |
Kassenbereiche, Packbereiche |
R 9 |
|
11.15 |
Verkaufsbereiche im Freien |
R 11 oder |
|
R10 |
V 4 |
||
12 |
Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege |
||
12.1 |
Desinfektionsräume (nass) |
R 11 |
|
12.2 |
Vorreinigungsbereiche der Sterilisation |
R10 |
|
12.3 |
Fäkalienräume, Ausgussräume, unreine Pflegearbeitsräume |
R 10 |
|
12.4 |
Sektionsräume |
R 10 |
|
12.5 |
Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, Fango-Aufbereitung |
R 11 |
|
12.6 |
Waschräume von OP's, Gipsräume |
R 10 |
|
12.7 |
Sanitäre Räume, Stationsbäder |
R 10 |
|
12.8 |
Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume |
R 9 |
|
12.9 |
OP-Räume |
R 9 |
|
12.10 |
Stationen mit Krankenzimmern und Flure |
R 9 |
|
12.11 |
Praxen der Medizin, Tageskliniken |
R 9 |
|
12.12 |
Apotheken |
R 9 |
|
12.13 |
Laborräume |
R 9 |
|
12.14 |
Friseursalons |
R 9 |
|
13 |
Wäscherei |
||
13.1 |
Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) oder mit Waschschleudermaschinen |
R 9 |
|
13.2 |
Räume mit Waschmaschinen, bei denen die Wäsche tropfnass entnommen wird |
R 11 |
|
13.3 |
Räume zum Bügeln und Mangeln |
R 9 |
|
14 |
Kraftfutterherstellung |
||
14.1 |
Trockenfutterherstellung |
R 11 |
|
14.2 |
Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser |
R 11 |
V 4 |
15 |
Lederherstellung, Textilien |
||
15.1 |
Wasserwerkstatt in Gerbereien |
R 13 |
|
15.2 |
Räume mit Entfleischmaschinen |
R 13 |
V 10 |
15.3 |
Räume mit Leimlederanfall |
R 13 |
V 10 |
15.4 |
Fetträume für Dichtungsherstellung |
R 12 |
|
15.5 |
Färbereien für Textilien |
R 11 |
|
16 |
Lackierereien |
||
16.1 |
Nassschleifbereiche |
R 12 |
V 10 |
17 |
Keramische Industrie |
||
17.1 |
Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) |
R 11 |
|
17.2 |
Mischer |
R 11 |
V 6 |
Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen |
|||
17.3 |
Pressen (Formgebung) Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen |
R 11 |
V 6 |
17.4 |
Gießbereiche |
R 12 |
|
17.5 |
Glasierbereiche |
R 12 |
|
18 |
Be- und Verarbeitung von Glas und Stein |
||
18.1 |
Steinsägerei, Steinschleiferei |
R 11 |
|
18.2 |
Glasformung von Hohlglas, Behälterglas, Bauglas |
R 11 |
|
18.3 |
Schleifereibereiche für Hohlglas, Flachglas |
R 11 |
|
18.4 |
Isolierglasfertigung |
R 11 |
V 6 |
Umgang mit Trockenmittel |
|||
18.5 |
Verpackung, Versand von Flachglas |
R 11 |
V 6 |
Umgang mit Antihaftmittel |
|||
18.6 |
Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas |
R 11 |
|
19 |
Betonwerke |
||
19.1 |
Betonwaschplätze |
R 11 |
|
20 |
Lagerräume |
||
20.1 |
Lagerräume für Öle und Fette |
R 12 |
V 6 |
20.2 |
Lagerräume für verpackte Lebensmittel |
R 10 |
|
20.3 |
Lagerbereiche im Freien |
R 11 oder |
V 4 |
R 10 |
|||
21 |
Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall |
||
21.1 |
Beizereien |
R 12 |
|
21.2 |
Härtereien |
R 12 |
|
21.3 |
Laborräume |
R 11 |
|
22 |
Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten |
||
22.1 |
Galvanisierräume |
R 12 |
|
22.2 |
Graugussbearbeitung |
R 11 |
V 4 |
22.3 |
Mechanische Bearbeitungs- bereiche (z.B. Dreherei, Fräserei), Stanzerei, Presserei, Zieherei (Rohre, Drähte) und Bereiche mit erhöhter Öl-Schmiermittelbelastung |
R 11 |
V 4 |
22.4 |
Teilereinigungsbereiche, Abdämpfbereiche |
R 12 |
|
23 |
Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung |
||
23.1 |
Instandsetzungs- und Wartungsräume |
R 11 |
|
23.2 |
Arbeits- und Prüfgrube |
R 12 |
V 4 |
23.3 |
Waschhalle, Waschplätze |
R 11 |
V 4 |
24 |
Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen |
||
24.1 |
Flugzeughallen |
R 11 |
|
24.2 |
Werfthallen |
R 12 |
|
24.3 |
Waschplätze |
R 11 |
V 4 |
25 |
Abwasserbehandlungsanlagen |
||
25.1 |
Pumpenräume |
R 12 |
|
25.2 |
Räume für Schlammentwässerungsanlagen |
R 12 |
|
25.3 |
Räume für Rechenanlagen |
R 12 |
|
25.4 |
Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeitsbühnen und Wartungspodeste |
R 12 |
|
26 |
Feuerwehrhäuser |
||
26.1 |
Fahrzeug-Stellplätze |
R 12 |
|
26.2 |
Räume für Schlauchpflegeeinrichtungen |
R 12 |
|
27 |
Geldinstitute |
||
27.1 |
Schalterräume |
R 9 |
|
28 |
Parkbereiche |
||
28.1 |
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen |
R 10 |
|
ohne Witterungseinfluss*****) |
|||
28.2 |
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen |
R 11 oder |
|
mit Witterungseinfluss |
R 10 |
V 4 |
|
28.3 |
Parkflächen im Freien |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
29 |
Schulen und Kindergärten |
||
29.1 |
Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen |
R 9 |
|
29.2 |
Klassenräume, Gruppenräume |
R 9 |
|
29.3 |
Treppen |
R 9 |
|
29.4 |
Toiletten, Waschräume |
R 10 |
|
29.5 |
Lehrküchen in Schulen (siehe auch Nummer 9) |
R 10 |
|
29.6 |
Küchen in Kindergärten (siehe auch Nummer 9) |
R 10 |
|
29.7 |
Maschinenräume für Holzbearbeitung |
R 10 |
|
29.8 |
Fachräume für Werken |
R 10 |
|
29.9 |
Pausenhöfe |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
30 |
Betriebliche Verkehrswege in Außenbereiche |
||
30.1 |
Gehwege |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
30.2 |
Laderampen |
||
30.2.1 |
überdacht |
R 11 oder |
|
R 10 |
V 4 |
||
30.2.2 |
nicht überdacht |
R 12 |
V 4 |
30.3 |
Schrägrampen |
R 12 |
|
(z.B. für Rollstühle, Ladebrücken) |
|||
30.4.1 |
Betankungsbereiche |
R 12 |
|
30.4.2 |
Betankungsbereiche überdacht |
R 11 |
*) Für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe GUV-Information "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV-I 8527, bisherige GUV 26.17)
**) Eingangsbereiche gemäß Nummer 0.1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann (siehe auch vierter Absatz des Abschnittes 4, Verwendung von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer). Für anschließende Bereiche oder andere großflächige Räume, ist Abschnitt 3.4 dieser BG-Regel zu berücksichtigen.
***) Treppen gemäß Nummer 0.3 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetragen werden kann. Für anschließende Bereiche ist diese BG-Regel zu beachten.
****) Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum auf Grund einer Gefährdungsanalyse (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffe auf den Fußboden) bis auf V 4 gesenkt werden.
*****) Die Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr durch Witterungseinflüsse, wie Schlagregen oder eingeschleppte Nässe, betroffen sind.
DGUV Information 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche"
Bewertungs-
gruppe
|
Mindest-
neigungswinkel
|
Bereiche
|
|
|
|
A |
12 ° |
|
B |
18 ° |
|
C |
24° |
|
DGUV Info 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
Anwendungsbereich
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend aus- geführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ [2] konkretisiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.
Diese DGUV Information dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung. Diese Prüfung ist keine Baumusterprüfung und kann somit weder zur Auswahl von Bodenbelägen im Planungsstadium noch zu einer Eingruppierung in eine Bewertungsklasse, R, der Rutschhemmung herangezogen werden. Hierfür ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ vorrangig zu beachten.
[…]
Begriffsbestimmungen
Gleitreibungskoeffizient, µ, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.
µBM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks ergibt (BM ist die Abkürzung für Betriebsmessung).
µNM ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).
µKM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).
Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines Bodenbelags, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51130 [4] ermittelt R 9 ist die geringste und R 13 die höchste Bewertungsgruppe, die gemäß ASR A1.5/1,2 der Auswahl des Bodenbelages zugrunde liegt.
Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum eines Bodenbelags unterhalb der Der Verdrängungsraum wird klassifiziert in V 4, V 6, V 8 und V 10. Der Zahlenwert nach dem „V“ ist das Mindestvolumen des Hohlraums in cm³/dm², z. B. bedeutet V 4 ein Volumen von mindestens 4 cm³/dm².
Anmerkung: Die Messung des Verdrängungsraumes erfolgt nach DIN 51130.
Gleitmittel sind die bei der Messung eingesetzten gleitfördernden Stoffe wie B.: Öle, Fette, Wachse, Stäube, Krümel, Nässe, Abfälle, Lebensmittelreste usw. Sie erhöhen die Rutschgefahr, da sie den Kontakt zwischen Schuh und Bodenbelag verringern.
NaLS-Wasser ist das nach DIN 51131 [5] standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer 0,1%igen Lösung von NaLS (Natriumlaurylsulfat) in entionisiertem Wasser.
Gleiter sind die Kufen des Gleitmessgerätes, die über die Bodenoberfläche gleiten.
SBR-Gleiter ist der nach DIN 51131 standardisierte Gleiter (Gummi-Material).
Gleitstrecke ist die Strecke, über die der Gleitkörper bei einer einzelnen Messung gezogen wird.
Messstrecke ist die Strecke, über die der Gleitreibungskoeffizient ermittelt wird.
Messreihe ist die Reihe, die aus fünf Einzelmessungen einer Messstrecke besteht.
Prüfzyklus ist der Zyklus bestehend aus drei Messreihen.
Bodensystem ist das System der Rutschhemmung im Betriebszustand, bestehend aus den Komponenten Bodenbelag einschließlich möglicher Beschichtungen oder Abnutzungen, gleitfördernden Stoffen, Schuhwerk sowie Umgebungsbedingungen.
Neuzustand ist der Zustand des nutzungsfertigen Belages entweder ab Werk (d.h. unverlegt) oder, soweit der Belag vor Ort hergestellt wird, im eingebauten Zustand vor der erstmaligen Nutzung.
Nullmessung ist die Messung des µNM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Neuzustand durchgeführt Das Ergebnis der Nullmessung ermöglicht den späteren Vergleich mit dem eingebauten Bodenbelag.
Betriebsmessung ist die Messung des Bodensystems gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks.
Kontrollmessung ist die Messung des µKM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Glei- ter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Gebrauchszustand durchgeführt wird.
Grundlagen
Unfallgeschehen und Rechtsgrundlagen
Wie hoch die Gefahr ist, durch Ausrutschen beim Gehen einen Unfall zu erleiden, zeigt sich anhand der Unfallhäufigkeit und -schwere:
- Im Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird etwa jeder zweite meldepflichtige Arbeitsunfall, der sich auf dem Fußboden ereignet, durch Ausrutschen verursacht. Jeder 25. Rutschunfall führt zu einem folgenschweren Sturz.
- Jede 10. neue Unfallrente, die jährlich hinzukommt, ist auf einen Rutschunfall zurückzuführen
- Die durchschnittlichen Folgekosten eines Rutschunfalls liegen bei ca. 34000 €
[…]
Einflussgrößen der Rutschhemmung
Einflussgrößen der Rutschhemmung sind u. a. der Bodenbelag, die gleitfördernden Stoffe, die Reinigung und die dabei verwendeten Reinigungsmittel, die Schuhe, das Verhalten beim Gehen sowie weitere Umgebungsparameter (siehe Abbildung 1).
Die Einflüsse wirken im TOP-System (Technik, Organisation, Person) zusammen und sind bei der Gefährdungsbeurteilung bzw. bei der Rangfolge der Präventionsmaßnahmen (siehe ArbSchG §§ 4,5) zu berücksichtigen.
Einrichten der Arbeitsstätte
Ein Arbeitsraum oder Arbeitsbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist die ASR A1.5/1,2 Fußböden anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die „Schiefe Ebene“ nach DIN 51130 und als Bewertungsgrundlage die Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 sowie die Gruppen des Verdrängungsraums, V 4 bis V 10. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen, unabhängig davon, ob die Oberfläche glatt, profiliert oder als Gitterrost ausgebildet ist. Um Änderungen zwischen der Rutschhemmung im Neuzustand und im späteren Betriebszustand zu erkennen (siehe auch Abs. 4.3), empfiehlt sich an dem Belag im Neuzustand eine Messung des Gleitreibungskoeffizienten µ unter standardisierten Bedingungen durchzuführen (Nullmessung, siehe Abs. 2.14).
Betreiben der Arbeitsstätte
Während der Benutzung von Fußböden können sich deren rutschhemmen- de Eigenschaften verändern. Ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Rutschhemmung zu überprüfen, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Die Übereinstimmung mit dem Neuzustand ist noch gegeben, sodass bezüglich des Bodenbelags keine weiteren Maßnahmen erforderlich
- Die Übereinstimmung mit dem Neuzustand ist nicht mehr gegeben kann nicht mehr nachvollzogen werden, sodass die Beurteilung der Rutschgefahr nach Bewertungskonzept (Tabelle 3) vorzunehmen ist, um ggf. weitere Maßnahmen festzulegen.
Das in der Praxis übliche Verfahren für die Ermittlung der Gleitreibungskoeffizienten ist in der DIN 51131 geregelt. Dabei wird ein Körper, der mit Gleitern ausgerüstet ist (Gleitkörper), mit konstanter Geschwindigkeit über den Bodenbelag gezogen und die hierzu erforderliche Kraft gemessen. Zur Berechnung des Gleitreibungskoeffizienten wird die gemessene Kraft durch die Gewichtskraft des Körpers dividiert. Das Verfahren eignet sich für alle Bodenbeläge ohne großen Verdrängungsraum, max. bis V 4 (siehe Abs. 2.3). Beispiele für die Anwendbarkeit des Gleitmessverfahrens zeigt Tabelle 1.
Die Messung kann auf trockenen oder nassen, auf geraden oder geneigten Bodenoberflächen oder auf Bodenoberflächen mit dem Gleitmittel des Betriebszustandes durchgeführt werden.
[…]
Konzept zur Analyse und Bewertung der Rutschhemmung
Gefährdungsbeurteilung
Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind beispielsweise:
- beim Begehen als „rutschig“ erscheinende Zustände des Bodensystems
- Ursachenprüfung bei Unfällen/Beinaheunfällen
- Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder nachträglicher Bodenbeschichtung, im Anschluss an eine Nachbehandlung oder bei der Optimierung des Reinigungsverfahrens
- Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neuzustand und dem im Betrieb befindlichen Boden
- Nutzungsänderung
- Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand des folgenden Ablaufplans durchgeführt werden (Abbildung 2):
Analyse
Auswahl der Messtechnik
Es ist ein Messgerät auszuwählen, welches den Anforderungen der DIN 51131 entspricht (siehe Abs. 5.1). In Bereichen, in denen definierte Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe zur Verfügung gestellt und getragen werden, kann die Messung mit Gleitern aus diesem Schuhsohlenmaterial erfolgen. In allen anderen Bereichen (z. B. öffentliche Bereiche) ist für die Messung der SBR-Gleiter nach DIN 51131 zu verwenden.
Festlegung der Messstellen
Es erfolgt eine Begehung der betrieblichen Bereiche, die von Personen begangen werden, mit dem Ziel, die kritischen Bereiche zu ermitteln.
Die Anzahl und Lage der Messstellen orientiert sich an:
- Bereichsgröße
- Frequentierung, in Abhängigkeit der Personengruppe oder der Anzahl von Personen
- Art, Menge und Häufigkeit der auftretenden gleitfördernden Stoffe
- Anzahl der verschiedenen Bodenbelagszustände (Abnutzung, Beschichtungen, Bodenbelagsart, )
Messung des Betriebszustands
Kritische Situationen beschreiben ungünstige Betriebszustände (siehe Tabelle 2). Diese sind unter Berücksichtigung der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und der Organisation der Reinigung zu ermitteln. Hierbei sind die Informationen des Betreibers und dessen Arbeitsschutzorganisation einzubeziehen.
Bewertung der Messergebnisse
Das Messergebnis der Betriebsmessung ist entsprechend dem Bewertungskonzept (Tabelle 3) wie folgt einzustufen:
- Wenn das Messergebnis µ < 0,30 ist und der Bodenbelag nicht entsprechend ASR A1.5/1,2 mit einer R-Gruppe klassifiziert wurde, ist der Bereich als „nicht ausreichend rutschhemmend“ einzustufen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, die Rutschhemmung des Bodensystems zu verbessern.
- Wenn das Messergebnis µ < 0,30 ist, der Bodenbelag jedoch die Anforderungen der ASR A1.5/1,2 (Bewertungsgruppe R) erfüllt und die Kontrollmessung weniger als 10% von der Nullmessung abweicht, gelten die Anforderungen des Bodenbelags an die Rutschhemmung als erfüllt. Die Durchführung von risikoorientierten Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung ist erforderlich. Geeignet sind Maßnahmen nach Tabelle 4 – die Maßnahmen nach T4.1 und T4.2 sind nicht erforderlich.
[…]
Tabelle 2 Betriebszustände
Kritische Situation/ Gleitfördernde Stoffe
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Beispiele
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Durchführung/Gleitmittel
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Trocken
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Trockener Fußboden im genutzten Ist-Zustand vor und nach der Reinigung
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Als Orientierungsmessung SBR-Gleiter oder Ledergleiter gemäß DIN 51131
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Nicht waagerechte Flächen: Neigung > 1° (ca. 2 %)
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Begehbare Schrägrampe
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Messung in Richtung der geringsten Rutschhemmung (siehe Abs. 5.5)
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Nässe, Feuchtigkeit
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Reinigungsmittel, Regenwasser, Getränke, Taupunktbildung, Dispersionen
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a) Ist-Zustand der Nässe b) NaLS-Wasser gemäß DIN 51131
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Mittelviskose Flüssigkeiten
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Öle, Schmierstoffe, Lacke, Farben
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a) Ist-Zustand b) Motoröl, SAE 10W-30 gemäß DIN 511130
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Fette, pastöse Feststoffe
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Montagefett, Tier- und Pflanzenfette, Lebensmittel, Kosmetik, Pflanzenblätter
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Art und Menge des Gleitmittels gemäß Situation vor Ort festlegen |
Partikel, Stäube, trockene Feststoffe (produktions- bedingt, umweltbedingt) |
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Laub, Sand, Granulate, Staub, Krümel |
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- Wenn das Messergebnis zwischen µ = 0,30 und µ = 0,44 liegt, ist der Bereich als „rutschhemmend“ einzustufen, jedoch sind je nach betrieblicher Anforderung die Durchführung von risikoorientierten Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung sinnvoll. Geeignet sind Maßnahmen nach Tabelle 4 – die Maßnahmen nach T4.1 und T4.2 sind nicht erforderlich.
- Ist das Messergebnis µ ≥ 0,45, ist die Rutschhemmung des Bodensystems als „uneingeschränkt betriebstauglich“
Bewertungskonzept der Rutschgefahr
Gleitreibungskoeffizient µ |
Bewertung/Maßnahmen4) |
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Betriebs- messung (BM) |
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Nullmessung vorhanden? (NM)2) |
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Kontrollmessung (KM) |
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µ ≥ 0,45 |
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keine |
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– |
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Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich |
µ ≥ 0,30 µ < 0,45 |
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keine |
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– |
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Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich |
µ < 0,30 |
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keine |
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– |
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Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich |
µ < 0,30 |
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ja |
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µKM ≥ 0,9·µ 2)3) NM |
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Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich |
µ < 0,30 |
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ja |
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µKM < 0,9·µ 3) NM |
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Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich |
1) Bewertung der Betriebsmessung in Anlehnung an die Wuppertaler Grenzwerte für sicheres Gehen nach Skiba [6].
2) Die Praxis zeigt, dass Bodenbeläge, die durch Prüfung nach DIN 51130 den Bewertungsgruppen, R, zugeordnet wurden, in seltenen Fällen bei der Nullmessung Gleitreibungskoeffizienten von µNM < 0,3 aufweisen. Dieser Umstand ist auf die Unterschiede der Messmethoden zurückzuführen und deshalb akzeptabel.
3) Ist ein Bodenbelag gemäß den Anforderungen nach ASR A1.5/1,2 eingebaut und das Messergebnis der Kontrollmessung mindestens 90% (Messunsicherheit bereits enthalten) von dem des Bodenbelags im Neuzustand, d. h. mindestens 90% des Ergebnisses der Nullmessung, dann gilt die Rutschhemmung des Bodenbelages als eingehalten.
4)Maßnahmen, die ergriffen werden können, sind in Tabelle 4 aufgeführt (siehe Ziffer 6).
ANMERKUNG: Durch Messungen von Gleitreibungskoeffizienten kann grundsätzlich keine Einstufung der Bodenbeläge in Rutschhemmungsklassen der ASR A1.5/1,2 erfolgen. Die Eignung eines Bodenbelags kann nur über die Prüfung mit der schiefen Ebene nach DIN 51130 bewertet werden.
Dokumentation
Die Messergebnisse und Maßnahmen sind zu dokumentieren (siehe Anhang).
Planung von Prüfintervallen
In Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen und den Ergebnissen der Prüfungen sind die Prüfintervalle festzulegen.
Messung der rutschhemmenden Eigenschaften nach DIN 51131
Im Folgenden wird das Messverfahren beschrieben und es werden wichtige Hinweise für die Durchführung der Messung gegeben. Weiterführende Detailinformationen sind der DIN 51131 oder der Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgeräteherstellers zu entnehmen.
Messgerät
Die DIN 51131 legt das Prüfprinzip und die bei der Messung einzuhaltenden Prüfparameter fest. Ein Messgerät, das diesen Anforderungen genügt, ist z.B. das Gleitmessgerät GMG 100 bzw. GMG 200
Die Unterseite des Gleitmessgerätes kann mit unterschiedlichen Gleitern bestückt werden (Abbildung 4). Der SBR-Gleiter wird für alle Arten von Betriebszuständen und Gleitmitteln verwendet. Für trockene Fußböden kann auch der Ledergleiter gemäß DIN 51131 genutzt werden. Da Leder ein Naturprodukt ist, können größere Messungenauigkeiten auftreten, sodass die Messungen nur eine geringe Aussagekraft haben. Für spezielle Messungen, die den Betriebszustand widerspiegeln oder z. B. im Rahmen von Unfalluntersuchungen, können auch Gleiter aus anderen Materialien, z. B. aus den Laufsohlen von Sicherheitsschuhen, verwendet werden.
Kalibrierung und Funktionskontrolle
Die Kalibrierung des Messgerätes erfolgt in der Regel jährlich entsprechend der Herstellerangaben bzw. nach DIN 51131. Die Gleitermaterialien SBR-Gleiter und Leder-Gleiter müssen regelmäßig mit Hilfe von Referenzbelägen (Beispiele, siehe DIN 51131) überprüft werden. Eine Überprüfung ist in jedem Falle notwendig, wenn die Gleiter mit aggressiven Medien (z. B. Öle, Fette, Lösungsmittel) in Kontakt gekommen oder aber bereits älter als zwei Jahre sind. Neu beschaffte Gleiter müssen vor dem erstmaligen Einsatz anhand von Referenzbelägen überprüft werden.
[…]
Gleitmittel
Für die Kontrollmessung dient als Gleitmittel NaLS-Wasser gemäß DIN 51131.
Entsprechend der Tabelle 2 können Messungen im Betriebszustand mit den vor Ort anzutreffenden gleitfördernden Medien, wie z. B. Öle, Fette, Stäube, Abfallstoffe, Lebensmittelreste, Rückstände von Reinigungsmitteln, durchgeführt werden.
Vorbereitung der Messung
Die Messungen sollen an repräsentativen Stellen des Bodens erfolgen (siehe Abs. 4.2.2). Mit einem Prüfzyklus werden innerhalb eines Betriebszustandes drei Messstellen des Bodensystems gemessen.
Wichtig ist, dass die regelmäßig verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigungsverfahren und Reinigungszyklen notiert werden. Dies ist für die Ursachenfindung oder für die Festlegung eventuell nötiger Maßnahmen von Bedeutung. Ferner sollte der Boden visuell auf sichtbare Schäden untersucht werden.
Das zu prüfende Bodensystem wird in dem vor Ort herrschenden Klima getestet. Hierfür müssen das Messgerät und die verwendeten Gleitmittel mindestens 30 Minuten dem Umgebungsklima angepasst werden.
Eine eventuell erforderliche Reinigung erfolgt nach der Reinigungsanleitung des Herstellers bzw. Nutzers des Bodens. Alternativ kann eine Lösung aus 50 % Wasser und 50 % Ethanol gem. DIN 51131 verwendet werden.
Nach Vorbereitung der Gleiter und des Messgerätes wird die Prüffläche unmittelbar vor den Messungen mit dem Gleitmittel vollständig benetzt. Zur gleichmäßigen Verteilung dient z. B. eine grobe Bürste, die möglichst selbst kaum Gleitmittel aufnimmt (Abbildung 5). Es ist darauf zu achten, dass der Gleitmittelfilm während der Messungen nicht austrocknet. Gegebenenfalls ist rechtzeitig Gleitmittel nachzugeben.
[…]
Für Messungen mit Gleitmitteln müssen die Gleiter vor Beginn einer Versuchsreihe mindestens 10 Minuten in Gleitmittel gelegt werden. Danach werden die Oberflächen der Gleiter mit Schleifpapier der Körnung 320 unter Verwendung einer definierten Trägerplatte plan angeschliffen (Abbildung 6). Die Schleifhübe (Vor- und Zurückbewegung ohne zusätzlichen Druck auf die Trägerplatte) müssen gleichmäßig in Längsrichtung der Gleiter hin und her gehen. Der Schleifvorgang ist mit mindestens 20 Schleif- hüben durchzuführen. Der Abrieb auf dem Schleifpapier ist regelmäßig zu entfernen (Abbildung 7). Für jedes Gleitermaterial wird ein neues Schleifpapier verwendet.
Diese Vorbereitung wird vor jeder Messreihe wiederholt.
[…]
Gleiter, die durch Messungen mit abweichenden Gleitmitteln (z. B. Ölen oder Fetten) verunreinigt sind, sind für die weitere Verwendung für Messungen nach DIN 51131 (mit dem Gleitmittel Wasser) nicht mehr geeignet.
Verunreinigungen der Gleiter, die aufgrund von Messungen vor Ort auf stark verschmutzen Bodenbelägen entstehen, können mit dem Schleifpapier der Körnung 120 entfernt werden. Anschließend ist der Schleifvorgang mit dem Schleifpapier Korn 320 mit mindestens 40 Schleifhüben durchzuführen.
Ist es entsprechend der Problemstellung erforderlich, andere Gleitermaterialien einzusetzen, sollten sie in gleicher Weise vorbehandelt werden (sie- he Beispiel, Abbildung 4, rechte Gleiterplatte).
Durchführung der Messung
Die Messung (Abbildung 8) wird in der Richtung mit der geringsten Rutschhemmung durchgeführt. Diese ist erforderlichenfalls durch einen Vorversuch zu ermitteln, wobei die Neigung des Fußbodens zusätzlich zu bestimmen ist (siehe auch Abs. 4.3, Tabelle 3). Bei der Messung wird das Messgerät mit konstanter Geschwindigkeit auf der Prüffläche gezogen. Der Mittelwert der Reibungskraft wird über die Messstrecke von 0,5 m berechnet.
Das Messgerät kann so konstruiert sein, dass der Gleitreibungskoeffizient, µ, während der Messung gespeichert, direkt angezeigt oder im Messprotokoll dokumentiert wird.
[…]
Zuweilen treten bei Messungen nach DIN 51131 auf nassen Böden mit glatter Oberfläche sehr starke, periodische Schwankungen des Gleitreibungskoeffizienten (Stick-Slip-Effekt) auf, die zu unbrauchbaren Messergebnissen führen (Abbildung 10). Der Stick-Slip-Effekt kann durch das Anheben und Führen des Messgerätes von Hand in der Anlaufphase reduziert werden (Abbildung 11).
Eine Messreihe besteht aus fünf unter gleichen Bedingungen durchgeführten Einzelmessungen.
Berechnung und Angabe der Ergebnisse
Für jedes verwendete Gleitermaterial und Gleitmittel wird der Mittelwert des Gleitreibungskoeffizienten, µ, auf zwei Dezimalen berechnet. Dabei werden die erste und zweite Einzelmessung der Messreihe verworfen und die dritte bis fünfte für die Mittelwertbildung verwendet.
Vergleich der Ergebnisse mit denjenigen nach DIN 51130
Die ermittelten Gleitreibungskoeffizienten können nicht zur Einordnung in eine Bewertungsgruppe R 9 bis R 13 nach DIN 51130 herangezogen werden.
Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Rutschhemmung
Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen durch Ausrutschen sind die Präventionsmaßnahmen im Verbund technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (TOP-System, siehe auch Bild 1) zu sehen. In Abhängigkeit von der Rutschhemmungssituation vor Ort sind die Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle 4 zu wählen. Abweichungen von der Art und der Rangfolge der Maßnahmen in Tabelle 4 sind möglich, wenn die Maß- nahmen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen und das gleiche Schutzziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann.
Tabelle 4 Risikoorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung
Technische Maßnahmen
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Bemerkungen
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Literatur
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T 4.1 |
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Neuer rutschhemmender Bodenbelag
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Robuste und dauerhafte Lösung |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (1) und Anhang 2 und FA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste [7] |
T 4.2 |
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Nachbehandlung des Bodenbelages
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Optik des Bodens kann leiden Dauerhaftigkeit der Nachbehandlung beachten |
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T 4.3 |
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Rutschhemmende Matten |
gegen Wegrutschen zu sichern Hygieneprobleme, z. B. im Frischebereich bei Lebensmitteln |
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IFA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste |
T 4.4 |
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Sauberlaufzonen |
z.B. in Eingangsbereichen oder an Hygieneschleusen |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (3) |
T 4.5 |
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Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch technische Einrichtungen z. B. Überdachung in Außenbereichen, Absaugung an einer Maschine |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (2) |
Organisatorische Maßnahmen
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Bemerkungen
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Literatur
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O 4.6 |
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Reinigung des Bodenbelages |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 9 |
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O 4.7 |
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Pflege des Bodenbelages |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 9 |
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O 4.8 |
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Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch Gestaltung der Arbeitsabläufe |
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O 4.9 |
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Kontrolle der Rutschhemmung von Fußböden |
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siehe Abs. 4, 5 und 7 |
Persönliche Maßnahmen
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Bemerkungen
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Literatur
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P 4.10 |
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Auswahl und Benutzung von rutschhemmendem Schuhwerk |
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DGUV Regel 112-191 [8] |
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P 4.11 |
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Regelmäßige Kontrolle des Schuhwerks |
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DGUV Regel 112-191 |
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P 4.12 |
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Bereiche mit besonderer Rutschgefahr • Hinweisschilder aufstellen • Sperrung des Bereiches |
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ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (4) ASR A1.3 [9] |
P 4.13 |
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Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten |
Unterweisungsinhalte u. a.:
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DGUV Information 211-005 [10] Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes |
P 4.14 |
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Regelmäßige Unterweisung des Reinigungspersonals |
Ggf. mehrsprachige Arbeitsanweisungen anbieten |
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Dokumentation
Messprotokoll
Das Messprotokoll dient zur systematischen Erfassung der Messparameter, Messaufgabe, Betriebsbedingungen und zur Dokumentation der Maßnahmen (siehe Anhang).
Rutschhemmungskataster
Ein nützliches Instrument zur besseren Veranschaulichung und zum Dokumentieren der Messergebnisse in der Betriebsstätte kann auch ein Rutschhemmungskataster sein. Hier werden die bewerteten Messergebnisse als Katasterzeichen in einem Gebäudegrundrissplan eingetragen. Es stellt eine Möglichkeit für den Unternehmer oder die Unternehmerin dar, bei umfangreichen und längerfristig angelegten Messungen die gemessenen Werte zu dokumentieren.
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